🎉 Shoppingday-Glücksrad beim Besucherservice🎉

🎁 ZEHNER Gutscheine kaufen, am Glücksrad drehen und gewinnen! 🎉

Kommen Sie Shoppingday (Do., 02.10.) in den CITYPARK und kaufen Sie ZEHNER-Gutscheine im Wert von mindestens € 40,- beim Besucher-Service. 💶🎟️ Dann heißt es: Am Glücksrad drehen! 🍀✨ Mit etwas Glück gewinnen Sie den gesamten Gutscheinwert in ZEHNER-Gutscheinen zurück! 💸🎊

👉 Das gibt’s zu gewinnen:

  • 🎁 ZEHNER-Shopping-Gutscheine
  • 🎒 exklusive Spezialpreise wie coole Sling-Bags
  • ✨ jede Menge praktische, lustige Goodies, Gutscheine oder  Überraschungen unserer Shoppartner und vieles mehr!

👉 Also vorbeikommen, ZEHNER Gutscheine kaufen, am Glücksrad drehen und mit etwas Glück tolle Preise mit nach Hause nehmen!

Veranstalter ist die CITYPARK GmbH. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:

Der Kauf von Zehner Shopping-Gutscheinen am CITYPARK Besucher-Service ab Euro 40,- am Donnerstag, den 02.10.2025 bis 19 Uhr berechtigt den Teilnehmer, unmittelbar nach dem Kauf einmal am CITYPARK-Glücksrad zu drehen zu lassen. Pro Person und Tag ist nur eine Teilnahme möglich. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf dem Feld Verdoppelung, gewinnt der Teilnehmer den Wert seiner gekauften Gutscheine zusätzlich in Form von Zehner Shopping-Gutscheinen. Der Höchstgewinn beträgt Euro 500,- in Zehner Shopping-Gutscheinen. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf dem CITYPARK-Logo-Feld, gewinnt der Teilnehmer einen Trostpreis. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf dem Geschenk-Feld, gewinnt der Teilnehmer einen Sachpreis. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf einem anderen Feld, wurde nichts gewonnen und das Spiel ist beendet. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Gewinnt der Teilnehmer den Höchstgewinn, so stimmt er zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form von CITYPARK verwendet werden darf. Das Recht, die Teilnahmebedingungen zu ändern sowie Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wird vorbehalten. Der Ausschluss von Teilnehmern erfolgt jedenfalls, wenn Umstände auftreten, die den Verdacht einer Manipulation erwecken. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesen Fällen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.