Der ZEHNER Shopping-Gutschein als Alles-Könner!
Für alle, die noch nach dem passenden Geschenk suchen, der ZEHNER Shopping-Gutschein ist der Alles-Könner. Und das ZEHNER Gutschein Glücksrad für zusätzliche Spannung. Am Freitag, den 8. Mai, und Samstag, den 9. Mai, kann beim Kauf von Gutscheinen ab einem Wert von € 50,- am Glücksrad gedreht werden. Mit etwas Glück wird der gekaufte Gutscheinwert gewonnen, kleine Trostpreise inklusive.
Wo: Besucher-Service im Obergeschoß
Teilnahmebedingungen
Veranstalter ist die CITYPARK GmbH. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:
Der Kauf von Zehner Shopping-Gutscheinen am CITYPARK Besucher-Service ab Euro 50,- am Freitag, den 8.5.2026 von 9-19 Uhr und am Samstag, den 9.5.2026 von 9-17.30 Uhr berechtigt den Teilnehmer, unmittelbar nach dem Kauf einmal am CITYPARK-Glücksrad zu drehen zu lassen. Pro Person und Tag ist nur eine Teilnahme möglich. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf dem Feld Verdoppelung, gewinnt der Teilnehmer den Wert seiner gekauften Gutscheine zusätzlich in Form von Zehner Shopping-Gutscheinen. Der Höchstgewinn beträgt Euro 500,- in Zehner Shopping-Gutscheinen. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf dem CITYPARK-Logo-Feld, gewinnt der Teilnehmer einen Trostpreis. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf dem Geschenk-Feld, gewinnt der Teilnehmer einen Sachpreis. Stoppt das CITYPARK-Glücksrad auf einem anderen Feld, wurde nichts gewonnen und das Spiel ist beendet. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Gewinnt der Teilnehmer den Höchstgewinn, so stimmt er zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form von CITYPARK verwendet werden darf. Das Recht, die Teilnahmebedingungen zu ändern sowie Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wird vorbehalten. Der Ausschluss von Teilnehmern erfolgt jedenfalls, wenn Umstände auftreten, die den Verdacht einer Manipulation erwecken. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesen Fällen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.